Schulische Nachmittagsbetreuung
Ein „vielfältiges“ Miteinander am Nachmittag
Unsere Lern- & Freizeitbetreuung für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren wird direkt an den Standorten eingerichtet. Die Kinder werden bei der Bewältigung der Hausaufgaben unterstützt, wobei spezifisch auf Lernprobleme eingegangen wird. Weiters vermitteln unsere BetreuerInnen den sinnvoll-spielerischen Umgang mit Freizeit. Ein "kreatives Miteinander" steht im Vordergrund der Betreuungsarbeit. Dass dies heute natürlich in einer Gruppe von 10 bis 25 Schülern nach genauen Regeln stattfindet, dafür hat der Landesschulrat gesorgt.
Wir haben die häufigsten Fragen von Eltern kurz zusammengefasst. Sie geben einen guten Überblick darüber was eine Lern- & Freizeitbetreuung kann und darf. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Anfragen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Welche Formen der Betreuung gibt es?
Jede Schule kann bei einer Mindestzahl von 10 Schülern pro Standort, einen Antrag auf Ganztagesbetreuung stellen. Eine Unterbrechung zwischen Vormittagsunterricht und der Tagesbetreuung am Nachmittag ist nicht zulässig. Betreut werden die Kinder von Volks-/HauptschullehrerInnen, Lern- & FreizeitpädagogInnen oder HortbetreuerInnen.
Werden die Kinder mit einem Mittagessen versorgt?
In allen Lern- & Freizeitbetreuungseinrichtungen werden die Kinder mit einem Mittagessen versorgt. Entweder wird direkt in der Schule gegessen oder die Kinder ’wandern’ in einen benachbarten Gasthof.
Wie werden die Hausaufgaben gemacht?
Es gibt eine gegenstandsbezogene und/oder individuelle Lernzeit und einen Freizeitteil. Die gegenstandsbezogene Lernzeit muss von LehrerInnen abgehalten werden und dient der Festigung und Förderung des in Pflichtgegenständen vermittelten Lernstoffes. Bei der individuellen Lernzeit steht das selbständige, zweckmäßige und zeitökonomische Lernen im Mittelpunkt. Die Betreuungspläne für die Lernzeiten werden von den SchulleiterInnen festgesetzt. Eine Ausweitung der Lernzeit in den Freizeitteil hinein ist nicht zulässig.
Gibt es Zusatzangebote?
Je nach Standort gibt es unterschiedliche Zusatzangebote wie Erziehungs- und/oder Lernberatung, spezifische Lernbetreuung, Ausflüge etc. Genaueres erfahren Sie von der/dem jeweiligen StandortleiterIn.
Wie sind die Öffnungszeiten und was ist in den Ferien?
Die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen sind an die der Schule gekoppelt. Generell werden die Kinder vom Ende der vierten Unterrichtseinheit bis 17.30 Uhr betreut. An schulautonomen Tagen kann nach Absprache eine Betreuung für mindestens 5 Kinder angeboten werden. In den Schulferien findet keine Lern- & Freizeitbetreuung statt. ZAK bietet in dieser Zeit attraktive Tagesferienangebote an. Näheres dazu finden Sie unter Ferienbetreuung.
Was kann die Nachmittagsbetreuung:
- Dafür sorgen, dass die Kinder ein ernährungsphysiologisch ausgewogenes, warmes Mittagessen bekommen
- Dass der Lernstoff des Vormittags wiederholt wird und Hausübungen unter pädagogischer Hilfestellung durchgeführt werden
- Dass es eine Balance gibt zwischen Lernen, Toben, Spielen, Basteln
- Soziale Kompetenzen stärken
Was kann Nachmittagsbetreuung nicht:
- Sicherstellen, dass ALLE Hausübungen stets ordentlich und zu Ende geführt wurden und das Kind nur noch Einser schreibt -> siehe festgelegte Lernzeiten im Textteil unter „Wie werden die Hausübungen gemacht“
- Da jedes Kind einen anderen Bedarf an Bewegung, kreativer Entfaltung und Ruhe und Rückzug hat – können wir nur Möglichkeiten anbieten, jedoch kein zu 100 Prozent ausgeglichenes Kind garantieren
- Gerne unterstützen wir Kinder beim Großwerden. Sachen wie Schuhschleife binden, Hände waschen nach dem WC-Gang oder Essen mit Messer und Gabel, sollten dennoch zuhause geübt werden.


